Der Hintergrund
- Steigende betriebliche Kosten durch arbeitsbedingte Erkrankungen
- Kleine und kleinste Unternehmen – Schlusslicht in der sicherheitstechnischen und gesundheitlichen Betreuung
Steigende betriebliche Kosten durch arbeitsbedingte Erkrankungen
In Deutschland gehören etwa 3,2 Mio. Betriebe – das
sind 99,7 % aller in Deutschland bestehenden Unternehmen – zur Gruppe
der KMU. Hier sind rund 70% aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
und 82% aller Auszubildenden beschäftigt.
Ihre gesundheitlichen Belastungen und Gefährdungen steigen – bedingt
vor allem durch zunehmenden Leistungsdruck, neue Beschäftigungsformen,
permanente technologische und arbeitsorganisatorische Veränderungen.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) kommt zu dem Ergebnis, dass die Kosten arbeitsbedingter Erkrankungen jährlich 28 Milliarden Euro betragen. Prozentual ausgedrückt, variieren die Krankheitskosten für das einzelne Unternehmen in einem Korridor zwischen etwa 2% und 20% der Personalkosten, die indirekten Kosten (Leistungsminderung, organisatorische Umstellungen u.ä.) sind hier noch nicht enthalten.
Dabei verursachen Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems die meisten Arbeitsunfähigkeitstage (26,5%) und sind ein häufiger Grund für Frühberentungen. Eine immer größere Rolle bei Arbeitsunfähigkeitsfällen und Frühberentungen spielen – mit prognostizierter Steigerung – psychische Erkrankungen. Hauterkrankungen hatten nach Berechnungen der Berufsgenossenschaften 2005 einen Anteil von rund 40% an allen bestätigten Berufskrankheiten.
Die Krankheitskosten für das einzelne Unternehmen variieren zwischen rund 2 und 20% der Personalkosten – mit steigender Tendenz. Die indirekten Kosten (Leistungsminderung, organisatorische Umstellungen infolge von Krankheit etc.) sind hier noch nicht enthalten.
Einige Zahlenbeispiele
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Kleine und kleinste Unternehmen
– Schlusslicht in der sicherheitstechnischen und gesundheitlichen
Betreuung
Dennoch bilden vor allem kleine und kleinste Unternehmen das Schlusslicht in der sicherheitstechnischen und gesundheitsorientierten Betreuung durch Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaften, Betriebsärzte, Krankenkassen oder Kammern.
Die Gründe:
- Sicherheitstechnische, gesundheits- und präventionsorientierte Betreuungsmodelle, die sich in größeren Unternehmen bewährt haben, sind nur schwer übertragbar auf Situation und Arbeitsorganisation in kleinen und kleinsten Betrieben.
- Neue Betreuungsformen, wie sie die Berufsgenossenschaften anbieten, „stecken vielfach noch in den Kinderschuhen“ und sind in den Unternehmen noch zu selten bekannt.
- Während Unternehmerinnen und Unternehmer z.B. eine Steuerberatung zur Klärung betriebswirtschaftlicher Fragen regelmäßig kontaktieren, wird eine Beratung durch Expertinnen und Experten für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (Sicherheitsfachkräfte, Betriebsärztinnen und –ärzte, Gewerbeaufsichtsamt, Berufsgenossenschaft u.a.) zumeist gar nicht erst unter dem Aspekt der Optimierung betriebswirtschaftlicher Abläufe betrachtet. Die Sorge vor Kosten und Auflagen und die Unkenntnis des Beratungs- und Leistungsspektrums dieser Institutionen begründet diese Haltung. Nicht bekannt ist, dass zahlreiche Beratungsleistungen kostenlos sind oder nur geringe Ausgaben verursachen – aber Kosten durch nachträgliche Korrekturen, gesundheitsbedingte Mitarbeiterausfälle und/oder Leistungsminderung ersparen und eine optimierte Gestaltung von Arbeitsabläufen – ein Schlüssel der betrieblichen Produktivität – sogar unterstützen können.
Angesichts der steigenden Gesundheitskosten wurde auf Bundesebene die sog. Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) ins Leben gerufen, die alle Bundesländer auffordert, „Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten (…) durch einen präventiven und systemorientierten betrieblichen Arbeitsschutz, ergänzt durch Maßnahmen einer betrieblichen Gesundheitsförderung zu erhalten, zu verbessern und zu fördern.“ Das Sicherheits- und Gesundheitsbewusstsein von Arbeitgebern, Arbeitgeberinnen und ihrer Beschäftigten soll gestärkt werden. Für das Land Bremen steht dabei u.a. im Mittelpunkt, Modelle für das kleinbetriebliche, präventionsorientierte Gesundheitshandeln zu erproben, die in der Lage sind, die krankheitsbedingten Kosten infolge von Muskel- und Skeletterkrankungen, Hauterkrankungen, psychischen Fehlbelastungen und Arbeitsunfällen zu senken.
Dabei ergeben sich aus der kleinbetrieblichen Situationsvielfalt heraus Anforderungen an das betriebliche Arbeitsschutz- und Präventionshandeln, die jeweils betriebsspezifisch zu erfassen und zu gestalten sind. Ergänzend dazu muss das Bewusstsein in den Unternehmen gefördert werden, dass ein optimiertes betriebliches Gesundheitshandeln nicht allein „top down“ verordnet werden kann. Partizipation ist notwendig, soll gewährleistet sein, dass Arbeitsschutz und Prävention von den Beschäftigten akzeptiert und gelebt werden.
